Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Neues Jahr, neue Zahlen: Private Krankenversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung – in vielen Sparten gibt es im neuen Jahr Änderungen. Das sollten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen.
Kommt die Pflicht zur Elementarschadenversicherung? Stellt die Ampelkoalition die Weichen für eine bessere private Altersvorsorge? Wird es eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung geben? Führt die EU ein Provisionsverbot in der Versicherungsvermittlung ein? 2024 könnten große Veränderungen auf die Versicherungsbranche zukommen. Wir setzen uns dafür ein, dass dabei die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vergessen werden.
Einige kleinere Veränderungen stehen jetzt schon fest: unter anderem in der Krankenversicherung, der Wohngebäudeversicherung und der Kfz-Versicherung.
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird 2024 erhöht. Und zwar um rund vier Prozent auf 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Jahresbruttoeinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro bleiben damit in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.Wer diese Grenze überschreitet, kann zwischen der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) wählen.
Bemessungsgrundlage für den in der GKV zu zahlenden Beitrag ist das Bruttoeinkommen der versicherten Person. Bei der Berechnung des Beitrages wird dieses bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2024 auf 62.100 Euro (2023: 59.850 Euro).
Der Baupreisindex für Wohngebäude wird jedes Jahr neu festgelegt und erhöht sich zum 1. Januar 2024 auf 21,345. Das entspricht einem Plus von fast neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: 19,614). Steigt der Baupreisindex, erhöhen sich auch die Prämien in der Wohngebäudeversicherung. Fast jede Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, die Versicherte zum gleitenden Neuwert entschädigt. Der Neuwert wird ermittelt, indem der fiktive Wert 1914 des Gebäudes mit dem Baupreisindex multipliziert wird. Erhöht sich dieser, steigt also die Versicherungssumme.
Auch die Prämie wird durch den gestiegenen Baupreisindex höher, denn sie ergibt sich aus der Multiplikation des Werts 1914 mit dem individuellen Beitragssatz und dem gleitenden Neuwertfaktor, der jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt wird. In den gleitenden Neuwertfaktor fließt der Baupreisindex für Wohngebäude zu 80 Prozent ein. Die restlichen 20 Prozent hängen vom Tariflohnindex für das Baugewerbe ab.
Änderungen bei den Regional- und Typklassen für das kommende Jahr hat der GDV im August und im Oktober bekannt gegeben. Je niedriger die Regional- beziehungsweise Typklasse ausfällt, desto günstiger wirkt sich das auf den Versicherungsbeitrag aus.
Aber Achtung: Nur wegen einer Änderung in der Einstufung der Regional- oder Typklasse kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie sich die gesamte Kfz-Versicherungsprämie entwickelt.
Für die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt laut GDV: Für 45 Bezirke und rund 3,8 Millionen Autofahrer*innen steigen die Klassen, für 31 Bezirke und rund 2,2 Millionen Autofahrer*innen sinken die Regionalklassen. Für die weiteren 336 Bezirke und rund 36,4 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte bleibt es 2024 bei den Regionalklassen des Vorjahres. Auch in den Kasko-Versicherungen ändern sich die Regionalklassen: Für fast 3,7 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte gelten künftig niedrigere, für rund 3,3 Millionen höhere Einstufungen. Für weitere rund 30,6 Millionen Kaskoversicherte bleibt alles beim Alten.
Laut neuer GDV-Typklassenstatistik gelten für rund 7,4 Millionen Autofahrer*innen in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstufungen, während rund 5,4 Millionen von niedrigeren Typklassen profitieren könnten. Für 70 Prozent (rund 29,4 Millionen) der Autofahrer*innen bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres. In der Kaskoversicherung erhalten 2024 laut GDV in der Vollkaskoversicherung rund fünf Prozent der Fahrzeuge (ca. 1,3 Millionen) eine höhere und rund 34 Prozent (etwa 8,3 Millionen Pkw) eine niedrigere Einstufung. Für 61 Prozent der Versicherungsnehmer*innen bleibt demnach alles beim Alten.
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