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Versicherungen verstehen

Einkaufsbummel mit Folgen – wer haftet bei Schäden im Geschäft?

Einkaufsbummel mit Folgen – wer haftet bei Schäden im Geschäft?

 14.12.2023  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

Ist man mit einem Kind im Rollstuhl unterwegs, fallen einem Hürden auf, die man in Zeiten ohne Rollstuhl nicht bemerkt hat. Beim Einkaufen zum Beispiel ist es häufig so, dass wir Geschäfte meiden (müssen), in denen die Gänge vollgestellt sind oder die Waren so präsentiert werden, dass sie weit in die Durchgangswege ragen (Regelungen hierzu finden sich zum Beispiel hier). Da stellt sich doch immer mal wieder die Frage: Wenn ich jetzt den Rollstuhl trotzdem durch den Gang schiebe, wer haftet eigentlich, wenn etwas zu Bruch geht?

© Peter Bond / Unsplash

Ermessen des Verkaufspersonals

Es liegt im Ermessen des Verkaufspersonals, ob es einen Schaden geltend macht. Es gibt Versicherungsverträge für Geschäfte, die derartige Schäden abdecken, so dass diese nicht der Kundschaft in Rechnung gestellt werden müssen. Grundsätzlich hätten allerdings alle geschädigten Geschäftsinhaber*innen das Recht, ihre Kund*innen für den entstandenen Schaden zu belangen.

Grundsätzlich Sache der Privathaftpflicht

Wenn ich jemanden schädige – egal, ob im Geschäft oder in einer anderen Situation während der Freizeit – dann ist es ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Im Falle eines Falles – wenn ich beispielsweise im Elektrofachmarkt den 5.000-Euro-Fernseher herunterstoße – muss das Geschäft mir diesen in Rechnung stellen. Diese Rechnung kann ich dann bei meiner Haftpflichtversicherung einreichen.

Aber Achtung: Es muss nur der Einkaufspreis der Ware bezahlt werden, nicht der ausgewiesene Verkaufspreis. Hilfreich sind Fotos von dem beschädigten Gegenstand, die mit der Schadenmeldung beim Versicherer eingereicht werden.

Der Haftpflichtversicherer wehrt die Ansprüche des Geschäftsinhabers für mich ab, sofern er feststellt, dass die Waren so im Gang gestapelt waren, dass ich keine Möglichkeit hatte vorbeizukommen. Eine Meldung bei der Haftpflichtversicherung ist also in jedem Fall zwingend erforderlich.

BdV hilft auf der Suche nach geeignetem Vertrag

Der BdV stellt auf seiner Website das Infoblatt zur Haftpflichtversicherung zur Verfügung. In ihm finden Sie alle wichtigen Kriterien für die Auswahl eines guten Vertrages. BdV-Mitglieder können darüber hinaus auf Tarifempfehlungen zurückgreifen. Wie Sie Mitglied werden können, erfahren Sie hier.

 


BdV hilft

Als Mitglied des BdV beraten wir Sie nicht nur zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und Ihren bestehenden Verträgen, sondern auch bei Problemen im Schadenfall. Im Rahmen der Rechtsberatung helfen wir unseren Mitgliedern zudem bei Streitfällen mit Versicherungen und/oder Versicherungsvermittlern.

Alle Vorteile einer BdV-Mitgliedschaft finden Sie hier.


 


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