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Versicherungen verstehen

5 wichtige Versicherungen für den Campingtrip

5 wichtige Versicherungen für den Campingtrip

 01.06.2023  Versicherungen verstehen  1 Kommentar  Julia Alice Böhne

Camping ist beliebt. Egal ob Sie das Glamping im luxuriösen Wohnmobil bevorzugen, oder doch lieber dem entspannten Vanlife im selbstausgebauten Campingbus nachgehen: Einige Versicherungen gehören in (fast) jedem Fall ins Reisegepäck.

© Kevin Schmid / Unsplash

1. Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung bietet einen unverzichtbaren Versicherungsschutz – auch im Campingurlaub. Denn sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man anderen schuldhaft einen Schaden zufügt: Beispielsweise wenn man beim Grillen auf dem Campingplatz versehentlich das Vorzelt des benachbarten Wohnwagens in Brand setzt.

Im Schadenfall prüft der Versicherer zunächst, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Ist das der Fall, kommt er für den Schaden auf. Ist der Anspruch unberechtigt, wehrt der Versicherer ihn jedoch ab – notfalls auch vor Gericht. So fungiert die Privathaftpflichtversicherung als eine Art Rechtsschutzversicherung.

2. Kaskoversicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Eine wichtige Versicherung für Halter*innen von darlehens- oder leasingfinanzierten Campingfahrzeugen ist darüber hinaus die Kaskoversicherung. Beschädigungen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Entwendung oder Sturm und Hagel, Überschwemmung, Glasbruch oder Zusammenstöße mit Haarwild sind über die Teilkaskoversicherung abgesichert. Manche Tarife leisten auch bei einer Kollision mit Tieren jeder Art. Wird das Fahrzeug aufgrund von Marder- oder Tierbissen beschädigt, greift bei vielen Tarifen zudem der Teilkaskoschutz.

In der Vollkaskoversicherung sind zusätzlich auch Vandalismusschäden und Schäden bei selbst verschuldeten Unfällen abgesichert.

3. Inhaltsversicherung

Eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung kann man abschließen, wenn man neben dem Fahrzeug auch dessen Inhalt versichern will. In manchen Tarifen sind neben dem beweglichen Inventar zusätzlich Unterhaltungselektronik und Sportausrüstungen abgesichert – teilweise auch das Vorzelt, Markisen oder Solaranlagen.

Übrigens bietet eine bestehende Hausratversicherung in begrenztem Umfang auch Versicherungsschutz für den Inhalt von Reisemobilen. Ob ein solcher Schutz über die sogenannte „Außenversicherung“ auch für Ihren Campingtrip besteht, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrem Hausratversicherer.

4. Auslandsreisekrankenversicherung

Geht der Campingurlaub ins Ausland, sollten Reisende unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Sie übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt sind. Zudem trägt sie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport.

Abhängig von Reiseland und Gesundheitszustand können hierfür Summen im vier- bis fünfstelligen Eurobereich anfallen. Der Tarif sollte bestenfalls nicht nur den medizinisch notwendigen, sondern auch den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport bezahlen. Auch für privat Krankenversicherte ist der Abschluss dieser Police meist sinnvoll – insbesondere, wenn der eigene Versicherer nicht für die Kosten eines Rücktransports aufkommt.

5. Auslandsschadenschutz

Empfehlenswert ist es außerdem, einen Auslandsschadenschutz zu vereinbaren. Wenn Sie im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, kann es sein, dass die Deckungssummen der dortigen Versicherungen nicht ausreichen. Zudem kann schon die Ermittlung des zuständigen Haftpflichtversicherers schwierig sein. Vereinbaren Sie den Auslandsschadenschutz als Zusatzbaustein zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, können Sie diese Probleme vermeiden.

Geraten Sie im Ausland mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat und haftet, ersetzt Ihr eigener Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzustehen hat. So, als ob der Unfallgegner bei Ihrem Versicherer haftpflichtversichert wäre. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung erfolgt beim Auslandsschadenschutz keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.


Wichtige Tipps zum Thema Versicherungen im Urlaub finden Sie im BdV-Infoblatt „Reisen“.

Der BdV hat Auslandsreisekrankenversicherungen unter die Lupe genommen und empfehlenswerte Tarife ermitteltBdV-Mitglieder können die Tarifempfehlungen mit Links zu den Websites der Anbieter im Mitgliederportal abrufen und sich mit Fragen rund um den richtigen Reisekrankenschutz an die Berater*innen des Verbraucherschutzvereins wenden. Verbraucher*innen, die noch kein BdV-Mitglied sind, können gegen eine Gebühr von 3,95 Euro inklusive Umsatzsteuer eine Auswertung mit empfehlenswerten Tarifen sowie wichtigen Hinweisen und Tipps rund um den richtigen Reisekrankenschutz hier herunterladen.


 


Kommentare
Kommentar von Czabokon  am  17.05.2024 08:26
Hallo Frau Böhme,
vielen Dank für den Beitrag. Wie sieht es denn speziell bei Mietcampern und der Sinnhaftigkeit von z.B. Reiserücktrittsversicherungen aus? Vieles ist ja bereits durch Ihren Beitrag abgedeckt, sicher gibt es aber Unterschiede zu eigenen Wohnmobilen.

Mit freundlichen Grüßen
Czabokon

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